Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Welche Anforderungen gelten zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung?

Bankera erfüllt die geltenden Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CTF). Diese verpflichten Finanzinstitute sicherzustellen, dass ihre Produkte und Dienstleistungen nicht zur Begehung von Straftaten wie Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder Betrug genutzt werden.

Diese Regelungen verbieten es Finanzinstituten außerdem, Zahlungsvorgänge auszuführen, wenn sie den Hintergrund der Transaktionen, die Tätigkeit des Kunden oder die Herkunft seiner Vermögenswerte und Gelder nicht ausreichend verstehen oder wenn die bereitgestellten Informationen unvollständig oder unzutreffend sind.

Daher müssen Finanzinstitute bestimmte Informationen über ihre Kunden erheben, um deren Tätigkeit, Zahlungshistorie und Mittelherkunft zu kennen und auf ungewöhnliche oder verdächtige Zahlungsvorgänge reagieren zu können. Gleichzeitig müssen diese Informationen regelmäßig überprüft und aktualisiert werden. Aus diesem Grund werden Kunden gebeten, ihre Angaben sowie Unterlagen zu Transaktionen regelmäßig zu ergänzen oder zu erneuern.

Die wichtigsten Rechtsakte der Europäischen Union und des nationalen Rechts, die Anforderungen im Bereich AML/CTF und Sanktionsprävention festlegen:

- Richtlinie (EU) 2015/849 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung;
- Gesetz der Republik Litauen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie die darauf basierenden Rechtsakte;
- Beschluss des Direktoriums der Bank von Litauen über die Genehmigung der Leitlinien zur Verhinderung von Geldwäsche und/oder Terrorismusfinanzierung für Finanzmarktteilnehmer;
- Gesetz über internationale Sanktionen.

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